Nadine Göttfried

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Warum die Entscheidung für eine Psychotherapie ?

Wie bei vielen seelischen und emotionalen Problemen gibt es kein präzises Symptom, dass uns verrät, ob wir uns für den Beginn einer Psychotherapie entscheiden sollen. Sollten Sie jedoch unter chronischen Schmerzen, Schlafproblemen, Herzrhythmusstörungen, Kopfschmerzen, Hautproblemen, Verdauungsproblemen oder ähnlichem leiden, welche nicht auf eine körperliche Ursache zurück geführt werden kann, wenn Sie kaum noch Ruhe finden, sich lust- und antriebslos fühlen, traurig und niedergeschlagen, erschöpft oder ständig überfordert sind, keine Lösung eines Problemes finden können, die Situation schlicht und einfach unerträglich bis gar aussichtslos erscheint, so kann Ihnen eine Psychotherapie dabei helfen Ressourcen, Möglichkeiten oder Lösungen im Umgang mit solch einer Leidenssituation zu finden.
Auch bei wichtigen Lebens- und Entscheidungsfragen kann eine Psychotherapie eine gute Hilfestellung sein.
Belastende Beziehungen und Beziehungsprobleme können im Rahmen einer Psychotherapie ebenfalls näher betrachtet werden und eine für die Situation und die Betroffene/den Betroffenen indviduell passende Lösung kann erarbeitet werden.

Das Wichtigste Kriterium für den Beginn einer Psychotherapie ist aber auf alle Fälle die eigene Motivation die Lebenssituation zu verändern, der Entschluss einer Veränderung der eigenen Leidenssituation, die Bereitschaft für persönliche Entwicklung und Wachstum. Dies setzt auch voraus, sich Einlassen zu können, sich mit dem Erlebten beschäftigen zu können und sich mit seinen Gefühlen auseinander zu setzen.

Psychotherapeuten bauen im Verlauf der Therapie eine Vertrauensbeziehung zur Klientin/zum Klienten auf und machen sich diese gemeinsam mit ihrem Wissen für die Behandlung zu Nutze. So ist es möglich gemeinsam die Ursache für den Leidenszustand zu erspüren und erarbeiten. Auf diese Weise wird ein Behandlungsplan erstellt und  Lösungen erarbeitet, welche Veränderungsprozesse in Gang setzen. Auch ist es Aufgabe einer Psychotherapeutin/eines Psychotherapeuten einen gesichterten und geschützen Rahmen für die Durchführung einer Therapie herzustellen und aufrecht zu erhalten.
Sämtliche in der Therapie besprochenen Inhalte unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und sind entsprechend auch im Psychotherapiegesetz geregelt. (nähere Infos finden Sie im RIS unter Psychotherapiegesetz, der Link dazu https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010620)

Wie lange eine Therapie dauert hängt von unterschiedlichsten Faktoren ab. Wichtig hierfür sind zB das gesetzte Therapieziel, die Regelmäßigkeit der Therapiesitzungen, das individuelle Tempo des Einzelnen, usw.
Im Rahmen des Erstgesprächs werden Vereinbarungen diesbezüglich besprochen. Ist ein Therapieziel erreicht, so kann die Therapie entweder beendet werden, wenn dies gewünscht ist, aber es kann auch ein neues Therapieziel vereinbart werden.


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